Was tun bei erforderlichen Reparaturen in Haus und Wohnung
Zunächst muss man die unterschiedlichen Arten der Reparaturen kennen:
- Reparaturen, die durch normalen Verschleiß notwendig werden und vom Vermieter selbstverständlich bezahlt werden. Ausgenommen sind Leuchtmittel, wie z.B. Glühlampen oder Leuchtstoffröhren sowie elektrische Sicherungen. Des weiteren sind die Kosten für vertraglich vereinbarte Bagatellschäden oder Kleinreparaturen durch die Mieter zu übernehmen.
- Schönheitsreparaturen, bei denen dem Mieter z.B. der Waschtisch oder die Mischbatterie nicht mehr gefällt, sowie alle Renovierungen innerhalb der Wohnung während der Mietzeit, hat er im Regelfall selbst zu bezahlen.
- Reparaturen, die durch Selbstverschulden (auch durch Gäste) erforderlich sind, müssen vom Mieter oder seiner Haftpflichtversicherung bezahlt werden. Hierunter zählen auch selbstverschuldete Verstopfungen von Küchen- und Badabflüssen.
- Für Reparaturen an eigenen Einrichtungsgegenständen muss der Mieter selbst aufkommen, es sei denn, die Reparatur ist durch eine Versicherung (z.B. Hausratversicherung) abgedeckt.